Rechtsprechung
   BGH, 08.08.1984 - 3 StR 302/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,9542
BGH, 08.08.1984 - 3 StR 302/84 (https://dejure.org/1984,9542)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1984 - 3 StR 302/84 (https://dejure.org/1984,9542)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1984 - 3 StR 302/84 (https://dejure.org/1984,9542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,9542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfassen des Unrechtsgehalts des Straftatbestandes des § 27 Versammlungsgesetz (VersG) in einer Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.1984 - 3 StR 228/84

    Bestimmung des konkurrenzrechtlichen Verhältnisses von Landfriedensbruch und

    Auszug aus BGH, 08.08.1984 - 3 StR 302/84
    Daneben tritt, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84 - und vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs mit erfaßt ist.
  • BGH, 02.05.1984 - 3 StR 126/84

    Gesetzeskonkurrenz

    Auszug aus BGH, 08.08.1984 - 3 StR 302/84
    Daneben tritt, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84 - und vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs mit erfaßt ist.
  • BGH, 07.08.2001 - 1 StR 470/00

    Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl und Sachbeschädigung; Untypische Begleittat;

    Im Blick auf das Verhältnis zum Hausfriedensbruch bedarf das jedoch hier keiner weiteren Erörterung (vgl. auch zum Verhältnis des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs nach § 125a Satz 2 Nr. 2 StGB zum Vergehen nach § 27 Abs. 1 VersammlG BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84 -, vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84 -, vom 8. August 1984 - 3 StR 302/84 - und vom 21. September 1984 - 3 StR 395184).
  • OLG Rostock, 29.03.2016 - 20 RR 20/16

    Neufassung des Versammlungsgesetzes: Konkurrenzverhältnis zwischen

    - von der Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfasst ist (vgl. Beschlüsse vom 21.09.1984, 3 StR 395/84, NJW 1985, 50108.08.1984, 3 StR 302/84; 12.06.1984, 3 StR 228/84; 04.05.1984, 3 StR 126/84, StV 1984, 330; ohne differenzierende Überlegungen zum neuen VersG insoweit auch Fischer, StGB, 63. Aufl. § 125a Rdn. 11 und S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl. § 125a Rdn. 32), kann dies für einen Verstoß gegen § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG n.F. keine Geltung beanspruchen, da der Schutzzweck letztgenannter Norm auf die Sicherung der Effizienz behördlicher Ermittlungs- und Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. Lk/v. Bubnoff, StGB, 11. Aufl. § 125 Rdn. 24), jedoch gerade nicht auf die potentielle Gefährlichkeit des Mitsichführens von Waffen (vgl. § 27 Abs. 2 Nr. 3 VersG) als eines mit § 125a Satz 2 StGB identischen Schutzzwecks gerichtet ist.
  • BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 27 VersG und § 125 StGB sowie § 125a StGB -

    Neben dem Vergehen nach den §§ 125, 125 a StGB tritt, wie der Senat wiederholt entschieden hat (Beschluß vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84, StrVert 1984, 330; Beschlüsse vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84 - und vom 8. August 1984 - 3 StR 302/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfaßt ist.
  • BGH, 21.09.1984 - 3 StR 395/84

    Vergehen; Erfüllter Straftatbestand

    Neben dem Vergehen nach den §§ 125, 125 a StGB tritt, wie der Senat wiederholt entschieden hat (Beschluß vom 4. Mai 1984 - 3 StR 126/84, StrVert 1984, 330; Beschlüsse vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84 - und vom 8. August 1984 - 3 StR 302/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfaßt ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht